Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Crown of the Palm UG (haftungsbeschränkt) · Stand: [TO BE FILLED]
Hinweis: Bitte vor Veröffentlichung durch einen deutschen Rechtsanwalt prüfen lassen.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Crown of the Palm UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend „Anbieter", und ihren Kunden, nachfolgend „Kunde", über die Lieferung von Medjool-Datteln und damit verbundenen Leistungen.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Verkauf an Verbraucher findet nicht statt.
(3) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
(2) Bestellungen des Kunden gelten als verbindliches Angebot. Der Anbieter ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 14 Werktagen anzunehmen.
(3) Der Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung des Anbieters oder mit Auslieferung der Ware zustande.
§ 3 Spezifikationen und Beschaffenheit
(1) Maßgebend für die Beschaffenheit der Ware ist die schriftliche Produktspezifikation des Anbieters (Sortenklasse, Größenkalibrierung, Feuchtigkeitsgehalt, Verpackung) zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung.
(2) Naturbedingte Schwankungen in Farbe, Größe und Textur, die für eine landwirtschaftliche Ernte typisch sind, stellen keinen Mangel dar.
(3) Der Anbieter verpflichtet sich zur Einhaltung der jeweils geltenden EU-Lebensmittelvorschriften, insbesondere VO (EG) Nr. 178/2002 und VO (EG) Nr. 852/2004.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, in Euro netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (sofern anwendbar) auf Basis der vereinbarten Incoterms 2020-Klausel.
(2) Zahlungen sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, wie folgt zu leisten: 30 % bei Auftragsbestätigung, 70 % gegen Versanddokumente.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB sowie eine Pauschale von 40 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen.
§ 5 Lieferung und Gefahrübergang
(1) Lieferungen erfolgen auf Grundlage der vereinbarten Incoterms 2020-Klausel (typischerweise FCA Amman, FOB Aqaba oder CIF Hauptbestimmungshafen).
(2) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
(3) Bei höherer Gewalt — einschließlich Ernteausfall, Ernteverzögerung, Witterungsschäden, Hafensperren, behördlicher Anordnungen, Krieg, Embargos oder Pandemien — verlängert sich die Lieferzeit angemessen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Anbieters.
§ 7 Mängelrüge und Gewährleistung
(1) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Anlieferung gemäß § 377 HGB zu untersuchen.
(2) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Anlieferung, verdeckte Mängel innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
(3) Bei berechtigter Mängelrüge leistet der Anbieter nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Ersatzlieferung oder Wertminderung.
(4) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Mängeln sind ausgeschlossen, sofern nicht der Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vorliegt.
§ 8 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbegrenzt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
§ 9 Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen — insbesondere Preise, Konditionen und Spezifikationen — vertraulich zu behandeln.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Lörrach, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.